Förderungen nutzen

Kernsanierung Förderung Wien: welche Maßnahmen unterstützt werden können

Viele Maßnahmen einer Kernsanierung können grundsätzlich gefördert werden – vorausgesetzt, der Antrag wird rechtzeitig und vollständig gestellt. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, und liefern die technischen Unterlagen aus unserer Planung.

Kernsanierung Förderung in Wien: was grundsätzlich möglich ist

Eine Förderung für die Kernsanierung in Wien gibt es nicht als einen einzigen Topf. Unterstützt werden in der Regel einzelne Maßnahmen, die Energie sparen, auf erneuerbare Wärme umstellen oder Wohnraum barrierefrei machen. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Stellen zuständig, etwa der Wohnfonds Wien, die Stadt Wien, der Bund oder in Niederösterreich das Land.

Wichtig vorab: Förderprogramme, Voraussetzungen und Konditionen ändern sich regelmäßig. Wir nennen deshalb bewusst keine Beträge. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle – wir unterstützen Sie mit den technischen Angaben, die dafür gebraucht werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine Kernsanierung plant, sollte die Förderfrage gleich zu Beginn stellen und nicht erst, wenn das Angebot unterschrieben ist. Denn welche Maßnahmen in welcher Ausführung gefördert werden, kann die Planung beeinflussen – etwa die Dämmstärke, die Art der Fenster oder das Heizsystem.

Welche Maßnahmen förderfähig sein können

Thermische Sanierung

Dämmung von Fassade, oberster Geschoßdecke, Dach oder Kellerdecke senkt den Heizwärmebedarf und wird häufig unterstützt, wenn bestimmte Dämmwerte erreicht werden.

Fenstertausch

Neue Fenster oder die thermische Verbesserung bestehender Fenster können im Rahmen einer Gesamtsanierung förderfähig sein, meist mit Anforderungen an den Wärmedurchgang.

Heizungstausch

Der Ausstieg aus Öl und Gas und der Umstieg auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe zählen zu den am häufigsten geförderten Maßnahmen.

Barrierefreiheit

Bodengleiche Duschen, breitere Türen oder der Abbau von Schwellen können im Rahmen von Programmen für barrierefreies Wohnen unterstützt werden.

Ob eine Maßnahme im konkreten Fall gefördert wird, hängt von vielen Faktoren ab: Alter des Gebäudes, Nutzung als Hauptwohnsitz, Eigentumsverhältnisse, erreichte technische Werte und Ausführung durch befugte Fachbetriebe. Nicht gefördert werden in der Regel reine Verschönerungen wie neue Böden oder Malerarbeiten ohne energetischen oder barrierefreien Zweck. Trotzdem lohnt es sich, sie gemeinsam mit förderfähigen Maßnahmen zu planen, weil die Baustelle dann nur einmal eingerichtet werden muss.

Förderstellen im Überblick

  • Wohnfonds Wien: zuständig für Förderungen der Wohnhaussanierung und thermisch-energetischen Sanierung in Wien
  • Stadt Wien: Programme für Heizungstausch, erneuerbare Wärme und Einzelmaßnahmen in Wohnungen
  • Bundesförderungen: Programme für thermische Sanierung und Heizungstausch, die bundesweit abgewickelt werden
  • Land Niederösterreich: Wohnbauförderung für Sanierungen im Umland

Teilweise lassen sich Förderungen von Bund und Land kombinieren, teilweise schließen sie sich aus. Welche Kombination für Ihr Projekt in Frage kommt, ergibt sich aus den jeweils gültigen Richtlinien.

Bei Wohnungen im Mehrparteienhaus betreffen manche Maßnahmen das ganze Gebäude, etwa Fassadendämmung oder der Anschluss an Fernwärme. Hier läuft die Förderung häufig über die Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung. Für Maßnahmen innerhalb der eigenen Wohnung, etwa Barrierefreiheit oder Heizungstausch, reicht meist der Wohnungseigentümer selbst ein.

Die Namen und Inhalte der Programme werden regelmäßig angepasst, manche laufen aus, neue kommen hinzu. Informieren Sie sich daher immer auf den offiziellen Seiten der Förderstellen über den aktuellen Stand, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtig: Antrag vor Baubeginn

Der häufigste Fehler bei Sanierungsförderungen ist der Zeitpunkt. Viele Programme verlangen, dass der Antrag gestellt oder zumindest registriert ist, bevor mit den Arbeiten begonnen oder ein Auftrag verbindlich erteilt wird. Wer zuerst saniert und dann einreicht, geht oft leer aus.

Wir planen die Förderung deshalb von Anfang an mit. Die Phase zwischen Fixpreis-Angebot und Baustart nutzen wir, damit Sie mit unseren Unterlagen den Antrag stellen können. Erst wenn das geklärt ist, legen wir den Baubeginn fest.

Achten Sie auch auf Fristen nach der Zusage: Viele Förderungen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt und abgerechnet werden. Unser Terminplan berücksichtigt diese Fristen, damit die Endabrechnung rechtzeitig erfolgen kann.

Diese Unterlagen werden häufig verlangt

  • Energieausweis, oft vor und nach der Sanierung
  • Kostenvoranschläge bzw. Angebote mit Beschreibung der Maßnahmen
  • technische Angaben wie Dämmstärken, Wärmedurchgangswerte oder Heizleistung
  • Fotos des Bestands vor Baubeginn
  • Eigentumsnachweis bzw. Grundbuchauszug
  • bei Wohnungseigentum gegebenenfalls Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
  • nach Abschluss: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bestätigungen der ausführenden Fachbetriebe

Welche Unterlagen genau nötig sind, legt die jeweilige Förderstelle fest.

Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, auch Fotos aus der Bauphase. Förderstellen können Nachweise anfordern oder Kontrollen vor Ort durchführen. Wir dokumentieren förderrelevante Arbeitsschritte, etwa Dämmstärken vor dem Verputzen, damit diese Nachweise später nicht fehlen.

So unterstützen wir Sie bei der Förderung

Kernsanierung.at ist keine Förderstelle und kann keine Zusage garantieren. Was wir tun: Wir planen die Maßnahmen so, dass sie die üblichen technischen Anforderungen erfüllen können, liefern ein nach Maßnahmen gegliedertes Angebot, dokumentieren den Bestand mit Fotos und stellen nach Abschluss Rechnungen und Bestätigungen bereit.

Bei Bedarf stimmen wir uns mit Energieausweis-Erstellern und Energieberatern ab. Fordern Sie eine kostenlose Besichtigung an – meist innerhalb von 48 Stunden möglich, in Wien und im Umkreis von rund 40 km in Niederösterreich.

Unser Rat: Nutzen Sie auch kostenlose Beratungsangebote, etwa von Energieberatungsstellen in Wien und Niederösterreich. Dort erfahren Sie, welche Programme aktuell offen sind, und können Ihre Planung darauf abstimmen. Mit diesen Informationen und unserem Angebot ist der Antrag meist schnell vorbereitet.

Leistungsumfang

  • Hinweis auf passende Förderstellen
  • Angebot gegliedert nach Maßnahmen
  • Technische Kennwerte für den Antrag
  • Fotodokumentation vor Baubeginn
  • Abstimmung mit Energieausweis-Erstellern
  • Baustart erst nach Antragstellung
  • Rechnungen und Bestätigungen
  • Fester Ansprechpartner
Ablauf

So gehen wir vor.

Besichtigung

Wir klären, welche Ihrer geplanten Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sein könnten.

Angebot nach Maßnahmen

Das Fixpreis-Angebot wird so gegliedert, dass es für Förderanträge verwendbar ist.

Antrag stellen

Sie reichen mit unseren Unterlagen bei der zuständigen Förderstelle ein, bevor gebaut wird.

Sanierung

Wir führen die Maßnahmen entsprechend der technischen Vorgaben aus und dokumentieren sie.

Abrechnung

Nach Abschluss erhalten Sie Rechnungen und Bestätigungen für die Endabrechnung der Förderung.

Angebot

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Wir sehen uns Ihr Objekt an, prüfen die Substanz und erstellen ein schriftliches Fixpreis-Angebot mit Zeitplan.

  • Wien & 40 km Umkreis
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FAQ

Fragen zu Förderung Wien

Wie viel Förderung bekomme ich für meine Kernsanierung?
Das hängt von Maßnahme, Objekt, Förderprogramm und den aktuell gültigen Richtlinien ab. Wir nennen bewusst keine Beträge, weil sich Konditionen regelmäßig ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim Wohnfonds Wien, der Stadt Wien, beim Bund oder beim Land Niederösterreich.
Kann ich die Förderung auch nach der Sanierung beantragen?
Bei vielen Programmen nicht. Häufig muss der Antrag vor Baubeginn oder vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Deshalb planen wir den Baustart erst nach Klärung der Förderung.
Wird eine Kernsanierung als Ganzes gefördert?
Meist werden einzelne Maßnahmen gefördert, etwa thermische Sanierung, Fenster, Heizungstausch oder Barrierefreiheit. Reine Verschönerungsarbeiten wie neue Böden oder Malerarbeiten sind in der Regel nicht förderfähig.
Brauche ich für die Förderung einen Energieausweis?
Für viele Programme der thermischen Sanierung ja, oft sogar vor und nach der Sanierung. Wir stimmen uns dafür mit einem Energieausweis-Ersteller ab.
Übernehmen Sie die Antragstellung für mich?
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst oder über einen Berater. Wir liefern alle technischen Unterlagen, das nach Maßnahmen gegliederte Angebot, die Fotodokumentation und nach Abschluss die nötigen Rechnungen und Bestätigungen.

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