Kernsanierung Förderung in Wien: was grundsätzlich möglich ist
Eine Förderung für die Kernsanierung in Wien gibt es nicht als einen einzigen Topf. Unterstützt werden in der Regel einzelne Maßnahmen, die Energie sparen, auf erneuerbare Wärme umstellen oder Wohnraum barrierefrei machen. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Stellen zuständig, etwa der Wohnfonds Wien, die Stadt Wien, der Bund oder in Niederösterreich das Land.
Wichtig vorab: Förderprogramme, Voraussetzungen und Konditionen ändern sich regelmäßig. Wir nennen deshalb bewusst keine Beträge. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung die aktuellen Konditionen direkt bei der jeweiligen Förderstelle – wir unterstützen Sie mit den technischen Angaben, die dafür gebraucht werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine Kernsanierung plant, sollte die Förderfrage gleich zu Beginn stellen und nicht erst, wenn das Angebot unterschrieben ist. Denn welche Maßnahmen in welcher Ausführung gefördert werden, kann die Planung beeinflussen – etwa die Dämmstärke, die Art der Fenster oder das Heizsystem.
Welche Maßnahmen förderfähig sein können
Thermische Sanierung
Dämmung von Fassade, oberster Geschoßdecke, Dach oder Kellerdecke senkt den Heizwärmebedarf und wird häufig unterstützt, wenn bestimmte Dämmwerte erreicht werden.
Fenstertausch
Neue Fenster oder die thermische Verbesserung bestehender Fenster können im Rahmen einer Gesamtsanierung förderfähig sein, meist mit Anforderungen an den Wärmedurchgang.
Heizungstausch
Der Ausstieg aus Öl und Gas und der Umstieg auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe zählen zu den am häufigsten geförderten Maßnahmen.
Barrierefreiheit
Bodengleiche Duschen, breitere Türen oder der Abbau von Schwellen können im Rahmen von Programmen für barrierefreies Wohnen unterstützt werden.
Ob eine Maßnahme im konkreten Fall gefördert wird, hängt von vielen Faktoren ab: Alter des Gebäudes, Nutzung als Hauptwohnsitz, Eigentumsverhältnisse, erreichte technische Werte und Ausführung durch befugte Fachbetriebe. Nicht gefördert werden in der Regel reine Verschönerungen wie neue Böden oder Malerarbeiten ohne energetischen oder barrierefreien Zweck. Trotzdem lohnt es sich, sie gemeinsam mit förderfähigen Maßnahmen zu planen, weil die Baustelle dann nur einmal eingerichtet werden muss.
Förderstellen im Überblick
- Wohnfonds Wien: zuständig für Förderungen der Wohnhaussanierung und thermisch-energetischen Sanierung in Wien
- Stadt Wien: Programme für Heizungstausch, erneuerbare Wärme und Einzelmaßnahmen in Wohnungen
- Bundesförderungen: Programme für thermische Sanierung und Heizungstausch, die bundesweit abgewickelt werden
- Land Niederösterreich: Wohnbauförderung für Sanierungen im Umland
Teilweise lassen sich Förderungen von Bund und Land kombinieren, teilweise schließen sie sich aus. Welche Kombination für Ihr Projekt in Frage kommt, ergibt sich aus den jeweils gültigen Richtlinien.
Bei Wohnungen im Mehrparteienhaus betreffen manche Maßnahmen das ganze Gebäude, etwa Fassadendämmung oder der Anschluss an Fernwärme. Hier läuft die Förderung häufig über die Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung. Für Maßnahmen innerhalb der eigenen Wohnung, etwa Barrierefreiheit oder Heizungstausch, reicht meist der Wohnungseigentümer selbst ein.
Die Namen und Inhalte der Programme werden regelmäßig angepasst, manche laufen aus, neue kommen hinzu. Informieren Sie sich daher immer auf den offiziellen Seiten der Förderstellen über den aktuellen Stand, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn
Der häufigste Fehler bei Sanierungsförderungen ist der Zeitpunkt. Viele Programme verlangen, dass der Antrag gestellt oder zumindest registriert ist, bevor mit den Arbeiten begonnen oder ein Auftrag verbindlich erteilt wird. Wer zuerst saniert und dann einreicht, geht oft leer aus.
Wir planen die Förderung deshalb von Anfang an mit. Die Phase zwischen Fixpreis-Angebot und Baustart nutzen wir, damit Sie mit unseren Unterlagen den Antrag stellen können. Erst wenn das geklärt ist, legen wir den Baubeginn fest.
Achten Sie auch auf Fristen nach der Zusage: Viele Förderungen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt und abgerechnet werden. Unser Terminplan berücksichtigt diese Fristen, damit die Endabrechnung rechtzeitig erfolgen kann.
Diese Unterlagen werden häufig verlangt
- Energieausweis, oft vor und nach der Sanierung
- Kostenvoranschläge bzw. Angebote mit Beschreibung der Maßnahmen
- technische Angaben wie Dämmstärken, Wärmedurchgangswerte oder Heizleistung
- Fotos des Bestands vor Baubeginn
- Eigentumsnachweis bzw. Grundbuchauszug
- bei Wohnungseigentum gegebenenfalls Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
- nach Abschluss: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bestätigungen der ausführenden Fachbetriebe
Welche Unterlagen genau nötig sind, legt die jeweilige Förderstelle fest.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, auch Fotos aus der Bauphase. Förderstellen können Nachweise anfordern oder Kontrollen vor Ort durchführen. Wir dokumentieren förderrelevante Arbeitsschritte, etwa Dämmstärken vor dem Verputzen, damit diese Nachweise später nicht fehlen.
So unterstützen wir Sie bei der Förderung
Kernsanierung.at ist keine Förderstelle und kann keine Zusage garantieren. Was wir tun: Wir planen die Maßnahmen so, dass sie die üblichen technischen Anforderungen erfüllen können, liefern ein nach Maßnahmen gegliedertes Angebot, dokumentieren den Bestand mit Fotos und stellen nach Abschluss Rechnungen und Bestätigungen bereit.
Bei Bedarf stimmen wir uns mit Energieausweis-Erstellern und Energieberatern ab. Fordern Sie eine kostenlose Besichtigung an – meist innerhalb von 48 Stunden möglich, in Wien und im Umkreis von rund 40 km in Niederösterreich.
Unser Rat: Nutzen Sie auch kostenlose Beratungsangebote, etwa von Energieberatungsstellen in Wien und Niederösterreich. Dort erfahren Sie, welche Programme aktuell offen sind, und können Ihre Planung darauf abstimmen. Mit diesen Informationen und unserem Angebot ist der Antrag meist schnell vorbereitet.
Leistungsumfang
- Hinweis auf passende Förderstellen
- Angebot gegliedert nach Maßnahmen
- Technische Kennwerte für den Antrag
- Fotodokumentation vor Baubeginn
- Abstimmung mit Energieausweis-Erstellern
- Baustart erst nach Antragstellung
- Rechnungen und Bestätigungen
- Fester Ansprechpartner