Wohnungsrenovierung Wien: Was alles dazugehört
Der Begriff Wohnungsrenovierung reicht vom Ausmalen und neuen Böden bis zur Komplettsanierung mit neuen Leitungen, Bad, Küche und verändertem Grundriss. In Wien betrifft das besonders häufig Altbauwohnungen aus der Gründerzeit sowie Wohnungen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren, deren Elektro- und Sanitärinstallationen nicht mehr zeitgemäß sind.
Bevor es um Kosten geht, sollte klar sein, welche Stufe Sie anstreben. Das bestimmt Budget, Dauer und auch, ob Behörde oder Eigentümergemeinschaft eingebunden werden müssen.
Eine Besonderheit in Wien ist der hohe Anteil an Wohnungen in Mehrparteienhäusern. Lärmschutzzeiten, die Nutzung des Stiegenhauses, Lift und Lagerflächen müssen mit der Hausverwaltung abgestimmt werden. Auch die Lage der Wohnung beeinflusst den Aufwand: Eine Dachgeschosswohnung ohne Lift im fünften Stock verursacht deutlich mehr Transportaufwand als eine Erdgeschosswohnung mit direkter Zufahrt.
Kosten: Richtwerte für die Wohnungsrenovierung in Wien
Die folgenden Angaben sind grobe Richtwerte, abhängig von Objekt und Ausstattung – keine Angebotspreise. Sie beziehen sich auf die Wohnnutzfläche.
| Umfang | Typische Arbeiten | Richtwert pro m² |
|---|---|---|
| Auffrischung | Maler, Böden schleifen oder tauschen, kleinere Reparaturen | ca. 150 – 400 € |
| Teilrenovierung | zusätzlich Bad oder Küche, teilweise neue Elektrik | ca. 500 – 1.000 € |
| Komplettsanierung | neue Leitungen, Bad, WC, Böden, Türen, Fenster, Grundriss | ca. 1.000 – 1.800 € |
| Gehobene Komplettsanierung | hochwertige Materialien, Altbaudetails, Haustechnik | ab ca. 1.800 € |
Kostentreiber in Wien sind vor allem der Transport über enge Stiegenhäuser ohne Lift, Parken und Ladezonen, die Entsorgung von Bauschutt, alte Holztramdecken sowie unerwartete Schäden hinter Fliesen und Verputz.
Genehmigungen, Hausverwaltung und Nachbarn
Nicht jede Renovierung braucht die Baubehörde, aber viele Vorhaben sind anzeige- oder bewilligungspflichtig. Je nach Umfang gilt:
- Bewilligungsfrei: in der Regel Maler- und Bodenarbeiten oder der Austausch von Sanitärobjekten ohne Eingriff in die Bausubstanz.
- Bauanzeige: bestimmte Änderungen im Inneren, etwa an Sanitärräumen oder nicht tragenden Wänden – die genauen Voraussetzungen sollten vorab geprüft werden.
- Baubewilligung: Eingriffe in tragende Wände, Decken oder Änderungen am Erscheinungsbild des Hauses; zuständig ist in Wien die MA 37.
Im Wohnungseigentum benötigen Sie für Änderungen an allgemeinen Teilen oder an Leitungssträngen meist die Zustimmung der übrigen Eigentümer. Informieren Sie die Hausverwaltung frühzeitig und kündigen Sie lärmintensive Arbeiten den Nachbarn an. Das erspart Konflikte und Verzögerungen.
Ablauf einer Wohnungsrenovierung Schritt für Schritt
- Besichtigung und Bestandsaufnahme: Zustand von Leitungen, Böden, Wänden und Fenstern erfassen.
- Planung und Angebot: Grundriss, Ausstattung und Leistungsumfang festlegen, idealerweise mit Fixpreis.
- Behörde und Hausverwaltung: notwendige Anzeigen oder Bewilligungen einholen, Termine abstimmen.
- Abbruch und Entsorgung: alte Beläge, Fliesen, Leitungen und gegebenenfalls Wände entfernen.
- Rohinstallationen: Elektro, Wasser, Abfluss und Heizung neu führen.
- Putz, Estrich und Trockenbau: Wände schließen, Böden vorbereiten, Trocknungszeiten einhalten.
- Fliesen, Maler, Böden: die sichtbaren Oberflächen entstehen.
- Endmontage und Übergabe: Sanitärobjekte, Schalter, Türen, Endreinigung und gemeinsame Abnahme.
Eine Komplettsanierung einer durchschnittlichen Wiener Wohnung dauert je nach Größe und Umfang meist einige Wochen bis wenige Monate.
Förderungen für die Wohnungssanierung
Für Sanierungsmaßnahmen gibt es in Österreich verschiedene Fördermöglichkeiten. In Wien ist der Wohnfonds Wien eine zentrale Anlaufstelle für die Förderung von Sanierungen. Daneben gibt es Bundesförderungen, etwa für thermische Verbesserungen oder den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Welche Förderung für Ihre Wohnung in Frage kommt, hängt von Gebäude, Maßnahme und Eigentumsverhältnissen ab. Wichtig ist, dass viele Förderungen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden müssen. Prüfen Sie daher die aktuellen Konditionen direkt bei den Förderstellen, bevor Sie Aufträge erteilen.
Tipps für eine reibungslose Renovierung
- Alles aus einer Hand: Ein Generalunternehmer koordiniert Elektriker, Installateur, Fliesenleger und Maler – Sie haben einen Ansprechpartner.
- Leitungen mitdenken: Wer ohnehin Böden und Wände öffnet, sollte veraltete Leitungen gleich erneuern.
- Entscheidungen früh treffen: Fliesen, Armaturen und Böden rechtzeitig auswählen, damit Lieferzeiten den Ablauf nicht bremsen.
- Puffer einplanen: Besonders im Altbau zehn bis fünfzehn Prozent Reserve vorsehen.
- Fixpreis vereinbaren: Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Fixpreis schützt vor bösen Überraschungen bei der Schlussrechnung.
- Dokumentation verlangen: Fotos der offenen Leitungen vor dem Verputzen erleichtern spätere Reparaturen und Umbauten.
Bei Altbauwohnungen lohnt es sich zudem, den Zustand der Fenster und der Wohnungseingangstür zu prüfen. Kastenfenster lassen sich häufig sanieren statt tauschen, was den Charakter der Wohnung erhält. Ob Tausch oder Sanierung sinnvoller ist, hängt vom Zustand des Holzes und den Vorgaben der Hausverwaltung ab.
Fazit
Eine Wohnungsrenovierung in Wien gelingt, wenn Umfang, Budget und Genehmigungen früh geklärt sind und die Gewerke sauber aufeinander abgestimmt arbeiten. Richtwerte helfen bei der ersten Einschätzung, ein konkretes Angebot braucht aber eine Besichtigung. Die Kernsanierung.at übernimmt Ihre Wohnungssanierung vom Abbruch bis zur Übergabe – auf Wunsch zum Fixpreis. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung direkt in Ihrer Wohnung.
Häufige Fragen
Was kostet die Komplettsanierung einer 70-m²-Wohnung in Wien?
Brauche ich für die Renovierung die Zustimmung der Hausverwaltung?
Wie lange dauert eine Wohnungsrenovierung?
Kann ich während der Renovierung in der Wohnung bleiben?
Kostenangaben sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen kein individuelles Angebot. Rechtliche und steuerliche Hinweise sind allgemein – im Einzelfall bitte Behörde, Hausverwaltung oder Steuerberatung fragen. Stand: 9. Juli 2026.